Der Sprung in die Selbständigkeit

Betreiben auch Sie ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Dann sind Sie in bester Gesellschaft. Immer mehr Menschen nehmen ihr berufliches Glück selbst in die Hand und gründen ein Unternehmen. Ob Buchhaltungsservice, Gebrauchtwagenhandel, im musikalischen Bereich oder im Bildungssektor - wie auch immer ein Nebengewerbe geartet sein mag - neben der Liste der Aufgaben und […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Betreiben auch Sie ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Dann sind Sie in bester Gesellschaft. Immer mehr Menschen nehmen ihr berufliches Glück selbst in die Hand und gründen ein Unternehmen. Ob Buchhaltungsservice, Gebrauchtwagenhandel, im musikalischen Bereich oder im Bildungssektor - wie auch immer ein Nebengewerbe geartet sein mag - neben der Liste der Aufgaben und Überlegungen, die dabei auf die Gründer zukommen, wird der passende Versicherungsschutz oft zu spät oder überhaupt nicht bedacht.


Der Irrglaube, dass private Versicherungen ausreichend seien, ist leider weit verbreitet. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. Wer gewerblich tätig ist, benötigt speziellen Schutz. Ohne diesen müssen Selbstständige im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen. Ein solcher Rückschlag kann gerade am Anfang ein großes Loch in die Kasse reißen und das Unternehmertum gefährden.


Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine gesonderte Absicherung nötig ist, denn es gibt Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht.

NICHTS IST BESTÄNDIGER ALS DER WANDEL
Unsere Aufgabe als Versicherungsmakler besteht per Gesetz darin, allein Ihre Interessen zu vertreten und Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen.


Teilen Sie uns daher bitte immer umgehend mit, wenn sich etwas ändert, damit wir auch bereits bestehende Verträge prüfen und aktualisieren können. Seien es personenbezogene Veränderungen wie der Beginn oder das Ende einer Berufsausbildung/Schule oder eines Studiums, die Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, eine Heirat, die Geburt Ihres Kindes oder sachbezogene Veränderungen wie Änderungen in der Kfz-Nutzung, ein Hausbau/Immobilienerwerb oder die Anschaffung von (Wert-)Gegenständen. All diese und ähnliche Veränderungen können auch die Notwendigkeit von Anpassungen in Ihrem Versicherungsbedarf mit sich bringen:


Beispielsweise können Neuanschaffungen im Wohnbereich die ermittelte Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung übersteigen, weshalb unter Umständen kein Versicherungsschutz mehr im Schadenfall besteht. Vielleicht ergibt sich für Sie auch in bestimmten Sparten Einsparungspotenzial?
Prüfen können wir diese Punkte jedoch nur dann, wenn Sie uns informieren. Sie helfen uns dabei, unseren Job nach Ihren Ansprüchen zu verrichten. Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung und freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. Vereinbaren Sie gleich einen Termin!

Aktuelle News

Welche Versicherung greift bei Waldbrandschäden?
Rund um den Globus häufen sich verheerende Waldbrände. Auch in Deutschland wächst die Gefahr, wie die jüngsten Evakuierungen in Hürtgenwald und Monschau zeigten. Der Deutsche Wetterdienst zählte bis Anfang August circa 22 Tage mit hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr; im gleichen Zeitraum der Jahre 1991 bis 2020 waren es im Mittel rund zehn Tage. Wenn […]
BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen
Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten. Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb […]